Direkt neben dem geplanten Baugebiet liegen das Flora-Fauna-Habitat als Naturschutzgebiet höchster Stufe (Natura 2000) sowie das Naturschutzgebiet Am roten Steine.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.
https://www.bfn.de/ffh-vertraeglichkeitspruefung
Somit steht das an den Wasserkamp stoßende Gebiet unter besonderem Schutz, sein Zustand darf gesetzlich nicht verändert und muss tatsächlich sogar aktiv verbessert werden. Ein direkt angrenzendes großes Wohngebiet ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geeignet, dies zu gewährleisten. Die notwendige Verträglichkeitsprüfung, die am Anfang aller Untersuchungen stehen müsste, wurde jedoch bisher nicht veranlasst.
(Die vorab anfallenden Kosten treibt dieses Zurückstellen unnötig noch weiter in die Höhe, als wenn sie gleich eingangs durchgeführt würde – falls letztlich nicht gebaut werden kann.)
Mögliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets wären etwa durch Licht- und Lautemissionen denkbar, durch Auswirkungen auf den Boden und verstärkte Nutzung des Gebietes durch zukünftige Anwohner/innen, sofern es nicht, dann für alle, abgesperrt würde, um zu seinem Schutz die Nutzung als Naherholungsgebiet zu verhindern. Selbst bei einer tatsächlichen Sperrung kann eine Beeinträchtigung durch die genannten und weitere Faktoren jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Da das FFH-Gebiet auch europäischem Recht unterliegt, legten die Bürgerinitiativen Anfang 2021 Beschwerde gegen das Vorgehen der Verwaltung bei der Europäischen Kommission ein.
Unabhängig vom Schutz des FFH-Gebiets selbst ist der Wasserkamp auch aus dem Grund unbebaut zu belassen, dass es sich bei den aktuell noch als Acker genutzen Flächen um 350000 Hektar wertvollen Lössboden handelt – „Löss, unser wertvollstes Ausgangsgestein für einen ertragreichen Ackerbau, ist vor allem durch intensive Bodennutzung und starken Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen gefährdet“ (https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/bodenschutz/boden2021.html).
Löss speichert Wasser und Nährstoffe, ist von lockerer Struktur und damit besonders fruchtbar, schützt darüber hinaus das Grundwasser vor Einträgen und hat eine kühlende Wirkung auf die Umgegend. Gerade im Zeichen des Klimawandels sind diese Eigenschaften von unschätzbarem Wert.
Zudem ist diese Ressource endlich – jene Böden entstanden in der Eiszeit und können sich somit nicht neubilden.
Und dennoch: „Auf alle Böden bezogen wurden in Niedersachsen im Mittel der letzten drei Jahre an jedem Tag umgerechnet neun Fußballfelder in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt.“ (https://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/tag-des-bodens-am-5-dezember-niedersachsens-lossboden-im-fokus-195216.html)
Gerade angesichts des zu erwartenden Bevölkerungsrückgangs in Hildesheim in Verbindung mit dem anstehenden Generationenwechsel in Itzum, bei dem vorhandene Einfamilienhäuser freiwerden, ist somit ausgerechnet der Wasserkamp die letzte Fläche, die durch hochpreisige nicht benötigte Wohnhäuser zerstört werden sollte.